Reisebedingungen

REISEBEDINGUNGEN

Die folgenden Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des von einem Kunden mit der Pro Rides doo (in weiterer Folge „Pro Rides“) geschlossenen Reisevertrages, den Buchende mit Pro Rides als Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen.

1. Buchung und Zahlung

Mit der Touranmeldung bietet der Kunde Pro Rides den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung von Pro Rides zustande. Bei Buchung ist eine Anzahlung von EUR 100,00,für kurze Touren, maximal jedoch 20% des Reisepreises zu leisten, für Touren von 9 Tagen und mehr. Die Restzahlung auf den Tourpreis ist ohne zusätzliche Aufforderung 6 Wochen vor Tourbeginn im Zuge der Aushändigung der Tourunterlagen zu leisten. Bei vermittelten Reisen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Pro Rides behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Kunden von der Leistungserbringung zurückzutreten.

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.

2.1 Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung

Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten, jedenfalls zumindest EUR 70,00.

2.2 Übertragung der Reiseveranstaltung

Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist Pro Rides entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist von zumindest 14 Tage vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten, jedenfalls zumindest EUR 70,00 zu ungeteilter Hand.

3. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

3.1 Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Pro Rides an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

3.2 Schadenersatz

Verletzen Pro Rides oder seine Gehilfen schuldhaft die Pro Rides aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist Pro Rides dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit Pro Rides für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet Pro Rides – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens -nur, wenn Pro Rides nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft Pro Rides keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise auf eine Motorrad- bzw. Fahrradreise nicht mitgenommen werden, außer Pro Rides hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

3.3 Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich dem Repräsentanten von Pro Rides an Ort und Stelle mitzuteilen. Eine Unterlassung der Mitteilung seitens des Kunden kann als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine evtl. Schadenersatzansprüche schmälern.

3.4 Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei Pro Rides oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

4. Rücktritt vom Vertrag

4.1 Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
4.1.1 Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass Pro Rides gegen ihn Ansprüche hat, im Falle einer erheblichen Reisepreiserhöhung um mehr als 10% gemäß Abschnitt 5.1. vom Vertrag zurücktreten.

4.1.2 Anspruch auf Ersatzleistung

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut Pkt. 4.1.1 nicht Gebrauch macht und bei Stornierung durch Pro Rides ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern Pro Rides zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

4.1.3 Withdrawal from the contract with cancellation charge

Die Stornogebühr richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter Pkt. 4.1.1 genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, mittels schriftlicher Mitteilung an Pro Rides vom Vertrag zurückzutreten. Es ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

– bis 60. Tag vor Reiseantritt EUR 200,00;
– ab 59. bis 42. Tag vor Reiseantritt EUR 350,00;
– ab 41. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
– ab 30. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.

Der Abschluss einer Reisestornoversicherung wird empfohlen. Ein einmaliges Umbuchen, spätestens 60 Tage vor Tourstart ist kostenlos möglich. Nach erfolgter Umbuchung beträgt die Stornogebühr mindestens EUR 350,00 pro Person.

4.1.4 No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.

4.2 Rücktritt durch Pro Rides vor Antritt der Reise

4.2.1 Pro Rides wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen mitgeteilt wurde:

– bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen;
– bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von bis zu 6 Tagen;
– bis 48 Stunden vor Beginn der Reise bei Tagesreisen;

4.2.2 Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

4.2.3 In den Fällen 4.2.1 und 4.2.2 erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 4.1.2.

4.3 Rücktritt durch Pro Rides nach Antritt der Reise

Pro Rides wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. Ebenso wird Pro Rides von der Vertragserfüllung befreit, wenn das Fahrkönnen des Kunden nicht ausreicht. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, Pro Rides gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

5. Änderungen des Vertrages

5.1 Preisänderungen

Pro Rides behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten, – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 4.1.1.).

5.2 Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

Bei Änderungen, die Pro Rides zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 3 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat Pro Rides ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat Pro Rides ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist Pro Rides verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

6. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.

7. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Pro Rides hat den Kunden über die jeweiligen darüberhinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt Pro Rides gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt Pro Rides nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung obiger Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Tourteilnehmers.

8. Fahrzeugmiete

8.1 Motorradmiete

Die Motorradmiete der jeweiligen gebuchten Kategorie ist Gegenstand der Leistung seitens Pro Rides. Der Zustand der Fahrzeuge entspricht den jeweiligen länderspezifischen Gegebenheiten. Es besteht jedenfalls kein Anspruch auf die Überlassung eines neuen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs in Vollausstattung. Für die Übernahme des Mietfahrzeuges muss der Kunde im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemietete Fahrzeug sein. Dieser Nachweis ist bei Tourstart zu erbringen. Im Falle einer Nichterfüllung behält sich Pro Rides das Recht vor, das Mietfahrzeug nicht auszuhändigen und den Tourteilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen. In diesem Falle ist Pro Rides nicht verpflichtet, eine Rückerstattung der gezahlten Leistungen jeglicher Art zu leisten und ist nicht haftbar für zusätzliche Kosten, welche dem Kunden aufgrund dieser Begebenheit entstehen. Die Ausstattung der gebuchten Fahrzeuge variiert je nach Tour und Vermietstation. Die in den Pro Rides Verkaufsunterlagen verwendeten Abbildungen von Fahrzeugen lassen keine Rückschlüsse auf die Ausstattung dieser zu. Nähere Informationen zu Mietfahrzeugen und deren Ausstattung können bei Pro Rides angefragt werden. Pro Rides versucht dem Tourteilnehmer das gewünschte Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer unvorhergesehenen Situation wie technischem Defekt, Unfall, Diebstahl oder ähnlichem dieses mit einem vergleichbaren Fahrzeugmodell zu ersetzen. Sollte Pro Rides nicht in der Lage sein, ein vergleichbares Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, so wird Pro Rides dem Tourteilnehmer die Differenz des Fahrzeug Tagessatzes zum gebuchten Fahrzeugmodell erstatten. Eine weitere Verbindlichkeit seitens Pro Rides ist somit ausgeschlossen. Bei einer Fahrzeugmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution in höhe von EUR 1500 bei Übernahme des Fahrzeuges fällig. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Fahrzeuges rückerstattet. Manche Vermietstationen vor Ort verlangen einen zusätzlichen Mietvertrag, welcher vor Ort bei der jeweiligen Vermietstation abgeschlossen wird. Auf Anfrage senden wir einen solchen Mietvertrag vor der Tourbuchung zu. Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Während einer Tour ist Pro Rides nicht verpflichtet ein beschädigtes Fahrzeug zu ersetzen. Im Falle eines technischen Defekts des gemieteten Fahrzeuges ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich dem lokalen Ansprechpartner von Pro Rides mitzuteilen.

8.2  Das gemietete Motorrad darf nur vom Mieter, das ist jene Person, die auf der Mietbestätigung angegeben ist, gefahren werden. Dritten darf das gemietete Motorrad nicht überlassen werden.

8.3 Dem Mieter ist strengstens untersagt, das Motorrad zu verpfänden, zu verkaufen oder sonst in einer Weise über das Motorrad oder seine Teile, Ausstattung, Zubehör und Dokumente zu verfügen, die dem Vermieter in seinem Recht als Eigentümer oder irgend einem anderen Recht, das der Vermieter am Motorrad besitzt, schaden können.

8.4 Die Mietgebühr schließt Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und Schmierstoffe ein, nicht jedoch den Treibstoff. Im Falle einer Kilometerbegrenzung: für die Berechnung der gefahrenen Kilometer ist allein der Tachometer maßgeblich. Bei einem Versagen des Tachometers oder einer Beschädigung der Plombierung ist sofort der Vermieter zu verständigen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht oder nicht sofort, ist der Vermieter berechtigt, pro Miettag eine Fahrstrecke von 500 Km zu berechnen. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter den Tachometer oder die Verplombung vorsätzlich beschädigt. Dem Mieter bleibt es unbenommen, eine geringere Kilometerleistung nachzuweisen.

8.5 Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete zu leisten. Die restliche Miete ist bei der Rückgabe fällig und zahlbar.

8.6 Pro Rides liefert das Motorrad in einem guten Gesamt- und Betriebszustand, komplett mit allen erforderlichen Dokumenten, Teilen und Zubehör.

8.7 Das Motorrad ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Vermieter oder dessen Ansprechpartner vor Ort (Tourguide), in dem selben Zustand, in welchem das Motorrad angemietet wurde, zusammen mit den selben Dokumentteilen und demselben Zubehör, und zwar an dem Ort und an dem Datum und zu der Uhrzeit, welche im Mietvertrag angegeben ist, ansonsten in jedem Fall zu den normalen Geschäftszeiten, zurückzugeben. Wird das Motorrad außerhalb der vereinbarten Zeiten bzw. außerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben, bleibt der Kunde bis zur Öffnung der Vermietstation in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Motorrades verantwortlich. Vor der Rückgabe ist das Motorrad vollzutanken.
Bei grober Verschmutzung hat der Vermieter das Recht dem Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu verrechnen.

8.8 Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Jedenfalls ist das Motorrad bei Abstellen mit dem Lenkradschloss zu versperren.

8.9 Der Kunde nimmt am gemieteten Motorrad keinerlei technischen oder optischen (z.B. Aufkleber, Klebefolien) Veränderungen vor.

8.10 Der Mieter haftet bei Diebstahl sowie für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Motorrad, Dokumenten, Teilen und Zubehör entstehen. Es sei denn, er weist nach, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Bei offensichtlich festzustellendem unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb bzw. –verschleiß aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. „Burn-outs“) ist der Mieter schadensersatzpflichtig.

9. Eigenes Fahrzeug

Tourteilnehmer, welche mit dem eigenen Fahrzeug an einer Pro Rides Tour teilnehmen, sind für den gesetzeskonformen und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeuges selbst verantwortlich. Erfolgt eine Störung der Leistungserbringung seitens Pro Rides aufgrund der Nichteinhaltung dieses Zustandes, ist der Kunde Pro Rides gegenüber zum Ersatz eines eventuell auftretenden Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine Fahrzeugbergung, sichere Unterstellung des Fahrzeuges, Behebung technischer Defekte etc.) gehen zu Lasten des Kunden. Pro Rides kann für Kunden, welche mit eigenem Fahrzeug an einer Tour teilnehmen, keine Fahrzeugversicherung anbieten.

10. Führerschein und Fahrkönnen

Der Kunde erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können. Der Kunde hat Pro Rides sämtliche Änderungen hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis, welche Einfluss auf seine Tourteilnahme haben, unmittelbar mitzuteilen (z.B. Führerscheinentzug etc.). Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist Pro Rides unter Verrechnung der in Pkt. 4.1.3. dieser Bedingungen angeführten Stornosätze von der weiteren Vertragserfüllung befreit. Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder nicht das nötige Fahrkönnen besitzt, um das eingesetzte Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können, so treten die Rechtsfolgen des Pkt 4.3. ein.

11. Lokale Vorschriften

Der Kunde nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr des jeweiligen Tourziels teil und ist verpflichtet, die Bestimmungen der lokalen Verkehrsordnungen zu beachten. Strafen, Bußgelder oder ähnliches sowie Schäden an Rechtsgütern Dritter, welche auf die Missachtung lokaler Verkehrsvorschriften zurückzuführen sind, sind vom Kunden zu tragen.

12. Gesundheit, Alkohol und Medikamente

Es wird darauf verwiesen, dass ein der jeweiligen Tourbeschreibung entsprechender, guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Tourteilnahme ist. Tourteilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Tourabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass Pro Rides gegenüber ein Anspruch entsteht. Es wird jedenfalls empfohlen, vor Tourantritt einen Arzt zu konsultieren. Bei Zweifeln hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Tourteilnehmers ist Pro Rides auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzulegen.
Dem Kunden ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke bzw. Medikamente oder sonstige Mittel, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Kunden welche als Beifahrer an der Reise teilnehmen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht geparkt ist, genossen werden. Werden nach Ende der jeweiligen Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Bei Zuwiderhandeln treten die Rechtsfolgen des Pkt 4.3. ein.

13. Offroad Fahrten

Offroad Fahrten mit von Pro Rides zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, außerhalb der jeweilig von Pro Rides festgelegten Route sind nicht gestattet. Ebenso ist der unsachgemäße Gebrauch von Mietfahrzeugen verboten. Der Kunde hat die durch nicht autorisiertes Offroad Fahren und unsachgemäßen Gebrauch entstandenen Schäden in voller Höhe und ohne Selbstbehalt zu tragen.

14. Haftung

Der Kunde haftet jedenfalls für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und hat Pro Rides von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber Pro Rides direkt geltend gemacht werden, freizustellen. Vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden sind insbesondere aber nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten (z.B. Fahren auf Hinterreifen, Kavalierstart, Nichteinhaltung von Sicherheitsabständen usw. – fahren auf Fußgängerwegen etc. – ) und Fahren im die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigtem Zustand zurückzuführen sind.

15. Eigenverantwortung

Der von Pro Rides gestellte Guide gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Guide anzuzeigen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung von Pro Rides ist hierfür ausgeschlossen. Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände und Dokumente nicht im Fahrzeug (Seitentaschen etc.) mitzuführen, sondern in einer anliegenden Tasche zu verwahren.

16. Zimmerkontingent

Für manche Reisen ist eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmern vorhanden. Sie werden nach der Reihenfolge der Buchungseingänge, in denen Einzelzimmer ausdrücklich gewünscht werden, vergeben. Enthält eine Buchung einer Einzelperson den Wunsch, ein Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer zu teilen, wird Pro Rides sich bemühen, eine/n Zimmergenossin/en zu finden. Gelingt dies nicht, wird der Einzelzimmerpreis berechnet.

17. Versicherungen

Pro Rides empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.

18. Datenschutz und Urheberrecht

Die auf den Touren von Vertretern der Pro Rides angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Pro Rides. Pro Rides ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Pro Rides gegenüber dem Teilnehmer entstehen. Pro Rides ist berechtigt, Namen, Adressen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Tourteilnehmer und an Pro Rides Partner weiterzugeben, die diese Namen und Adressen zu Werbezwecken benutzen können, es sei denn, dass der Teilnehmer diese Weitergabe ausdrücklich in schriftlicher Form verweigert.

19. Wetterbedingungen und Routenverlauf

Aufgrund von jahreszeitlichen Begebenheiten und aktuellen Wetterbedingungen behält sich Pro Rides vor, die Tourroute und damit die Unterkünfte und anderen Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. Pro Rides wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. Pro Rides ist bemüht, die Tourtermine so zu legen, dass die Wetterbedingungen für eine Fahrzeugreise im jeweiligen Tourgebiet günstig sind. Pro Rides trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises. An den Pro Rides-Reisen nehmen verschiedene Teilnehmer teil. Naturgemäß ist das Fahrkönnen der einzelnen Teilnehmer unterschiedlich und verpflichtet sich der Kunde, auf die übrigen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Für den Fall, dass das Fahrkönnen eines Teilnehmers nicht ausreicht, wird Pro Rides gemäß Pkt. 4.3. von der Vertragserfüllung befreit.

20. Anwendbares Recht

Auf die Vertragsbeziehung des Kunden mit Pro Rides ist serbisches Recht anwendbar.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Pro Rides. Sofern dem keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Pro Rides als ausschließlicher Gerichtsstand in Belgrad, Serbien vereinbart.

21. Sonstiges

Mündliche Vereinbarungen mit einer Agentur von Pro Rides, mit Pro Rides oder einem Tour Guide von Pro Rides sind nur dann wirksam, wenn sie von Pro Rides schriftlich bestätigt werden. Tour Guides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von dem mit Pro Rides geschlossenen Reisevertrag abweichen. Druck- und Rechenfehler können von Pro Rides jederzeit korrigiert werden. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.